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#87...käptn, es liegt nicht an der gesinnung.

wie es richtig bereits von friseuse beschrieben, hilfe ja, aber nur wer bei uns straffrei bleibt.

mein vorschlag z.b. bei "verlust" eines passes:

derjenige bleibt solange interniert, bis zweifelsfrei sein heimatland festgestellt wurde.
dann kann der betreffende auch unmittelbar bei ablehnung oder straffälligkeit ohne probleme abgeschoben werden.
 
aus der Diskussion: Marokkanischer Asylant vergewaltigt brutal deutsches Mädchen
Autor (Datum des Eintrages): stocktr@in  (09.09.03 19:06:52)
Beitrag: 88 von 100 (ID:10687149)
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