#87...käptn, es liegt nicht an der gesinnung. wie es richtig bereits von friseuse beschrieben, hilfe ja, aber nur wer bei uns straffrei bleibt. mein vorschlag z.b. bei "verlust" eines passes: derjenige bleibt solange interniert, bis zweifelsfrei sein heimatland festgestellt wurde. dann kann der betreffende auch unmittelbar bei ablehnung oder straffälligkeit ohne probleme abgeschoben werden. |
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aus der Diskussion: | Marokkanischer Asylant vergewaltigt brutal deutsches Mädchen |
Autor (Datum des Eintrages): | stocktr@in (09.09.03 19:06:52) |
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