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Zu #16 „Auch wenn ich der Ansicht bin, daß es einem Arbeitslosen zuzumuten ist, zunächst seine eigenen Reserven anzugreifen, bevor er in die Taschen anderer greift. Grundbesitz sollte davon befreit werden.“

Grundbesitzer sollen verschont werden, bescheidene Geldvermögen hingegen aufgelöst werden? Eine solche Denkungsart passt eher ins 19. Jahrhundert. Ich kann mir nicht denken, dass das Verfassungsgericht es mit dem Grundgesetz für vereinbar hält, dass der Immobilienbesitzer mit 150.000 Euro verschont wird, der Geldvermögensbesitzer mit 30.000 Euro hingegen durch die Streichung der Arbeitslosenhilfe enteignet wird.

Auch die Auffassung, dass ein Vermögensgegenstand nicht zu verwerten wäre, wenn dabei mehr als 10% Verlust aufträten, dürfte grundgesetzwidrig sein. Warum sollte jemand, der seine Lebensversicherung von 50.000 Euro nur unter einem Verlust von 10% verwerten kann, verschont werden? Ein anderer, dessen Lebensversicherung von 45.000 Euro verlustfrei oder mit weniger als 10% Verlust in Geld umgewandelt werden kann, soll dieses Geld verbraten müssen? Das macht keinen Sinn. Dies würde auch letztlich nur eine neue Art von Lebensversicherungen generieren, bei denen die vorzeitige Kündigung mit einem Abzug von mehr als 10% „belohnt“ würde.
 
aus der Diskussion: Arbeitslose müssen ans Eingemachte
Autor (Datum des Eintrages): ulfur  (09.09.03 22:10:56)
Beitrag: 27 von 31 (ID:10689042)
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