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BigMac2: KfW-Darlehen sollte es schon geben: Aus dem Wohneigentumsprogramm. Allerdings wäre ich mir da auch nicht sicher. Denn damit soll eigentlich der Wohnungskauf von Wohneigentum (und Modernisierung bei Altbau) gefördert werden. Ab wann wird man aber bei Kauf auf Rentenbasis Eigentümer ?
Es gibt da wohl einen juristischen Unterschied zwischen Besitz, Nutzen und Lasten einerseits und dem Eigentum andererseits? Dafür gibt es sicher entsprechende Formulierungen im Kaufvertrag.

Ich würde mir überlegen, ob sich die Anschaffung lohnt, wenn "der Alte" wohnen bleibt. Der ist doch kein Mieter, er ist wahrscheinlich weiter Eigentümer. Keine Mieteinnahmen, also auch keine WK, die man steuerlich gegenrechnen kann. Also Liebhaberei.
Und wie andere schon geschrieben haben, weiß fg69 nicht, wie das Haus mal aussieht, wenn es sein Eigentum wird. Vielleicht überlebt "der Alte" ihn.

Um für seine Nachkommen vorzusorgen, ist m.E. das Haus schon zu alt. Die werden sich "bedanken".Vor allem, wenn in den nächsten 25 Jahren nichts dran gemacht wird, oder gemacht werden kann, wenn es dazu keine Vereinbarung gibt.

Bei Renditeobjekten (MFH) wird die Finanzierung von der Bank doch auch davon abhängig gemacht, ob die Mieteinnahmen für den Kapitaldienst reichen. Miete ist aber nicht.

Dennoch halte ich eine Finanzierung nicht für ganz unmöglich, wenn fg69 mit seinem Vermögen und "der Alte" mit seinem Objekt haftet (Grundschuld vor allen anderen Eintragungen bzgl. Eigentumsübergang).

Alles in Allem eine interessante Frage, aber doch sehr exotisch (wobei ich ein Beispiel kenne, das so ähnlich gelaufen ist, allerdings war das ein EFH und der Verkäufer ist nach der erfolgten Anzahlung (wurde finanziert) ausgezogen. Ich überlege gerade, daß mal interessant wäre zu erfahren, ob der Käufer die Eigenheimzulage bekommen hat. Aber das ist schon wieder ein anderes Thema)
 
aus der Diskussion: Bitte um Eure Hilfe beim Immobilienkauf auf Rentenbasis
Autor (Datum des Eintrages): harahikari  (09.09.03 23:21:22)
Beitrag: 21 von 23 (ID:10689555)
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