wenn Du beim Kauf die Vorsteuer gezogen hast und innerhalb von 10 Jahren steuerfrei vermietest, musst Du nach § 15a UStG die Vorsteuer korrigieren, d.h. für jedes Jahr der steuerfreien Vermietung 1/10 der Vorsteuer. Da hat sie leider recht. Wenn sie 10 Jahre vorbei wären Lösung wie zu #5. |
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aus der Diskussion: | Vorsteuerabzug |
Autor (Datum des Eintrages): | Ischlich (10.09.03 15:01:22) |
Beitrag: | 7 von 9 (ID:10695313) |
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