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wenn Du beim Kauf die Vorsteuer gezogen hast und innerhalb von 10 Jahren steuerfrei vermietest, musst Du nach § 15a UStG die Vorsteuer korrigieren, d.h. für jedes Jahr der steuerfreien Vermietung 1/10 der Vorsteuer. Da hat sie leider recht. Wenn sie 10 Jahre vorbei wären Lösung wie zu #5.
 
aus der Diskussion: Vorsteuerabzug
Autor (Datum des Eintrages): Ischlich  (10.09.03 15:01:22)
Beitrag: 7 von 9 (ID:10695313)
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