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Sorry konnte wegen einem wichtigen Mittagessen auf den Kernpunkt nicht voll eingehen. Mich interessieren auch die acta und die Techform nicht. Sie sind verkauft und nicht mehr Sache der Gesellschaft. Sollten sie es doch sein, haftet der Vorstand.

Lassen wir mal andere Fragen beiseite und lesen folgende Ad-Hoc:

8. April 2002

Verkauf der Beteiligung an der Techform Engeneering AG, Embrach (Schweiz)
Die PONAXIS AG hat vor dem Hintergrund ihrer Neuausrichtung ihre Minderheitsbeteiligung an der schweizerischen Techform Engineering AG veräussert, da kurzfristig bei dieser Beteiligung mit einem Börsengang nicht zu rechnen ist und ein Ausbau zu einer Mehrheitsbeteiligung mit unternehmerischem Einfluss verschlossen blieb.

Die Veräusserung hat zu einem Buchverlust geführt, ist aber mit einer zeitlich befristeten Nachbesserung des Verkaufserlöses gekoppelt, der nach gegenwärtiger Einschätzung eine Realisierungschance beizumessen ist.


Die Gesellschaft vermeldet eindeutig den endgültigen Verkauf der Techform und vermeldet einen kleinen Buchverlust und einen sogenannten Besserungsschein mit realistischen Aussichten.

Danach wurden wichtige Massnahmen, wie z.B. bezüglich Kapital durchgeführt.

Nun lisst man mit Überraschung, dass eine Rücknahmeverpflichtung (wie auch bei einer anderen Beteiligung) besteht. Diese war also eindeutig eine falsche und irreführende Ad-Hoc.

Warum so gehandelt wurde (Liquidität etc.) verbleibt zunächst Spekulation. Dass aber die Sache jetzt fragmentiert und unklar im Geschäftsbericht auftaucht und Risiken in Postivnachrichten "verpackt" werden, muss einen bestimmten Hintergrund haben. Ist es, dass die Gefahr der Rücknahme besteht? Will man so "nebenbei" die Sache untermuscheln?

Gut dass Ad-Hocs schriftlich erfolgen. Da bleibt dann doch auf der HV der Hinweis auf Gehörprobleme eines der Protagonisten - wie schon auf einer kürzlichen HV erlebt - erspart.

Die Gesellschaft (und damit die Aktionäre) hat hierfür nicht zu haften. Der Vorstand ist verantwortlich. Insofern darf man den Verantwortlichen zur neuen Beteiligung Glück wünschen. Mit der Ponaxis hat diese aufgrund der Ad-Hoc absolut nichts mehrt zu tun. Den Besserungsschein darf man natürlich mitnehmen.

Ich glaube das wird sich auf der HV vor Ort nicht klären lassen. Aber sicher danach.
 
aus der Diskussion: Ponaxis - Neuigkeiten, Schätzungen, Chancen
Autor (Datum des Eintrages): Martinsgans  (11.09.03 14:47:32)
Beitrag: 31 von 321 (ID:10706505)
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