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Ich kenne zwar die Aktie nicht, aber dafür das Insolvenzrecht.

a) Ein Gericht entscheidet nicht selbständig über eine Aufhebung eines Insolvenzverfahrens. In diesem Fall kann es allenfalls der Wegfall des Insolvenzgrundes sein. Dann beantragt dieses der Insolvenzverwalter und in einer Gläubigerversammlung wird darüber entschieden.

b) Die Nummer des Insolvenzverwalters herauszugeben zwecks Nachfrage ist auch Humbug, da allenfalls Verfahrensbeteiligte ein Auskunftsrecht haben.

Aber Du kannst ja noch ein paar Infos bekannt geben, die man insolvenzrechtlich mal nachvollziehen und werten kann.

@ alle, schaut doch mal in unsere Runde herein und vor allem auf unseren Chart und die Fundamentaldaten. Ich antworte dort gerne auf Fragen.
Chinadotcom
 
aus der Diskussion: Wer will 800% in 4 Wochen verdienen!!!!!!
Autor (Datum des Eintrages): chinadotcom  (12.09.03 15:21:40)
Beitrag: 26 von 71 (ID:10718468)
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