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für alle die es eventuell auch interessiert, was das mit der D&O Versicherungs-Satzungsänderung auf sich hat...





Sehr geehrter Herr XXX,
im Folgenden finden Sie die Beantwortung Ihrer Fragen.


Wem steht der Versicherungsanspruch zu? Den einzelnen Versicherten, dem ganzen Management oder dem Unternehmen?

Versichert sind:
Leitungsorgane juristischer Personen (Vorstand, Geschäftsführer)
Aufsichtsorgane (Aufsichtsrat, Beirat)


Wie hoch ist die Zahl der Versicherten? (in der Einladung steht "unter anderem" Aufsichtsratmitglieder!)

Wie bei D&O-Versicherungen üblich ist das Management als Ganzes versichert und nicht einzelne Personen.


Welche Risiken werden konkret versichert, woraus kann sich ein solcher
Vermögensschaden zum Beispiel ergeben?

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Organen juristischer Personen wird nach ihrem Ursprung auch D&O-Versicherung genannt (directors` and officers` liability insurance).
Unter diesen Versicherungsschutz fallen Vermögensschäden, die auf einem Organverschulden beruhen.
Der Versicherungsschutz besteht im Regelfall für Organmitglieder, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen auf Ersatz eines Vermögensschadens wegen einer Pflichtverletzung bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit in Anspruch genommen werden.
Die D&O-Versicherung beinhaltet sowohl eine Rechtsschutz- als auch eine Zahlungsfunktion.
Rechtsschutzfunktion:
Prüfung der Haftpflichtfrage und Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Zahlungsfunktion:
Übernahme der Entschädigungsleistung im Rahmen der vereinbarten
Versicherungssumme.
Der Versicherungsschutz gilt generell weltweit.


Warum ist dies plötzlich notwendig?

Die Versicherung besteht bereits für die Vorstände und soll auf die Aufsichtsratsmitglieder ausgedehnt werden.


Warum muss diese Versicherung von der HV genehmigt werden?

Da laut Börsenordnung eine solche Versicherung in die Satzung des Unternehmens aufgenommen werden muss und Satzungsänderungen von der HV genehmigt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zedlacher








Diese D&O Versicherung ist scheinbar schon völlig normal. Und hier gehts ja auch nur um eine Ausweitung auf den AR. Trotzdem heißt es für mich übersetzt, da kann jemand Scheiße bauen und es wird ihm nicht wehtun. Inwiefern entspricht sowas den Interessen der Aktionäre? :confused:
 
aus der Diskussion: biolitec- Jahresabschluss
Autor (Datum des Eintrages): esperanto1979  (23.09.03 12:52:03)
Beitrag: 20 von 241 (ID:10817738)
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