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Hier mal die Vorgeschichte zur Adhoc und Gedanken eines WO-Users...

#202 von mayday18 11.07.03 08:56:44 Beitrag Nr.: 10.065.969 10065969
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Habe mal zwei Fragen. Muß Herr Hübner nicht nach der Genehmigung der Kapitalerhöhung durch die HV und nach erfolgter Durchführung der Kapitalerhöhung ein Übernahmeangebot an alle Aktionäre machen, weil er dann über 30% der Anteile besitzt und lt. Aktiengesetz dazu verpflichtet ist?

Könnte es sein, daß er, wenn dem so ist, gar kein Interesse an steigenden Aktienkursen hat, damit der Übernahmepreis nicht zu hoch wird?

Da er selbst davon ausgeht, daß LOI in 2003 operativ profitabel wird und Umsatzsteigerungen erzielt, könnte er ein großes Interesse an einer schnellen Abwicklung haben, weil er spätestens ab Q3 mit rasant steigenden Kursen rechnet. Das wiederum würde ihm die Möglichkeit einräumen seine im Zuge der Übernahme preiswert erworbenen Anteile mit einem kräftigen Aufschlag an einen/mehrere Interessenten weiterzugeben.

Sollte man mal drüber nachdenken! Hier nochmal die Grundlage für meine Vermutung.

Hofheim (vwd) - Der Vorstandsvorsitzende der D.Logistics AG, Hofheim, Detlef Hübner, hält nach der geplanten Kapitalerhöhung knapp über 30 (derzeit: 27,6) Prozent des Grundkapitals. Die Detlef-Hübner-Stiftung hätte zusammen mit den Anteilen der beiden Hübner-Söhne dann 12,3 (7,5) Prozent der Anteile, sagte ein Unternehmenssprecher am Montag auf Anfrage. Die geplante Sachkapitalerhöhung um 3,5 Mio EUR werde mit Darlehen Hübners und der Stiftungs-Treuhänderin Brosius aus dem Jahr 2001 im Volumen von 10,6 Mio EUR finanziert.

Am Freitagabend (....Anfang Juli 2003...Anm. Joinme) hatte D.Logistics mitgeteilt, der Vorstand wolle das Grundkapital anheben, um eine neue Finanzierungsvereinbarung mit den Banken zu ermöglichen. Der Ausgabepreis der Aktien betrage 1,61 EUR und orientiere sich am aktuellen Börsenkurs. Die Kapitalerhöhung diene der weiteren Sanierung der Gesellschaft und stehe unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Hübner von der Verpflichtung zur Abgabe eines Übernahmeangebotes an die Kleinaktionäre befreit. Nach Angaben der BaFin ist ein solcher Befreiungsantrag noch nicht eingegangen.
 
aus der Diskussion: Dlog: 1.erwartete Adhoc: BaFin befreit Hübner von der Verpflichtung ...
Autor (Datum des Eintrages): Joinme  (29.09.03 18:05:11)
Beitrag: 8 von 30 (ID:10879954)
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