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Ich glaube so einfach könnt Ihr das nicht sehen!

Wer hat Dir das Auto verkauft?

War es die Firma und wurde die Gewährleistung nicht auf 12 Monate beschränkt, gilt die 24-Monats-Regelung!

Hast Du es von einer Privatperson erworben (der es vielleicht vorher von dieser Firma gekauft hat und selber nur nicht zugelassen hat) gibt es keine Garantie auf nichts! In diesem Fall prüfen, ob derjenige nicht vielleicht auch "Händler" ist, denn dann muss er natürlich auch haften!

Also, von wem hast Du es nun gekauft?
 
aus der Diskussion: Gebrauchtwagenkauf von Privat aus Firmenbestand - Haftung?
Autor (Datum des Eintrages): rudi334  (09.10.03 01:18:08)
Beitrag: 3 von 10 (ID:10966877)
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