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Hey Tscheche,
wenn eine KE durchgeführt wird, die Aktien in den Handel spült, muß das vorher bekanntgegeben werden.
Auch von OTI. Denn so eine KE hat logischerweise Kursverwässernde Wirkung. Für die Altaktionäre durch Bezugsrechte entschädigt werden müssen.
Gruß
 
aus der Diskussion: OTI - Erneuter Boom wie vor der CEBIT ?
Autor (Datum des Eintrages): Mr.Fresh  (14.06.00 21:04:27)
Beitrag: 22 von 23 (ID:1099886)
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