Hallo Jo, resp. Herr Nilson! Leider (bzw. Gott sei Dank) kann ich den Fragebogen nicht ausfüllen, da ich meinem Broterwerb noch nachgehen darf.... Zum Fragebogen -den ich im übrigen gelungen empfinde- habe ich zwei Anmerkungen: 1) Im Beispiel wird von einer Durchnummerierung der Antwortmöglichkeiten von 1 bis 4 gesprochen, allein sind dann die Antworten so nicht bezeichnet. Die irritiert vielleicht den einen oder anderen. 2) Bei Frage 97 "Welcher Art war die "Kündigung"" geht es m.A. nach etwas durcheinander: Insolvenz und Fusion/Standortwechsel sind "betriebsbedingte Kündigungen" das Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrages ist überhaupt keine Kündigung fehlen tut dagegen die "personenbedingte Kündigung", die z.B. wegen langanhaltender oder öfterer Erkrankung mit schlechter Gesundheitsprognose ausgesprochen wird. Im Kündigungsrecht gibt es eigentlich nur drei Kündigungsarten: die betriebsbedingte, die verhaltensbedingte und die personenbedingte Kündigung. Nur mal so als Anregung! Gruß NmA |
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aus der Diskussion: | Betriebsbedingte Kündigung – Wer hat Erfahrung? |
Autor (Datum des Eintrages): | NiemehrArm (20.10.03 16:51:31) |
Beitrag: | 6 von 11 (ID:11078979) |
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