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@Courtier

Die Aktie wird seit dem 24.10. "ex Bzr" gehandelt. Wenn Du Deine Aktien also am 23.10. abends im Depot hattest, bekommst Du die Bezugsrechte.

Ein Bezugsrecht berechtigt zum Bezug von 2 Aktien zum Preis von 0,25 HKD und hat momentan einen rechnerischen Wert von ca. 0,09 €. Ein Bezugsrechtshandel ist aber nicht in Deutschland, sondern nur in Hongkong (vom 6.11. bis 14.11.) möglich.

Die meisten Banken haben seitdem (Consors sogar schon am 20.10.) Anschreiben an die Aktionäre verschickt, mit der die Ausübung bzw. der Verkauf der Bzr in Auftrag gegeben werden kann. Sollte das bei Dir nicht der Fall sein, würde ich mal bei der Bank anfragen - einige Banken lassen sich da offenbar viel Zeit.

@cometh

Da scheint es einige Begriffsverwirrungen bei Dir zu geben: Bei einer Kapitalerhöhung haben die Aktionäre das Recht, Aktien (nicht Bezugsrechte und nicht Optionen) zu einem festgelegten Preis zu beziehen. Die Bezugsrechte besitzen sie bereits, diese werden i.d.R. ab dem ex-Tag mit einer eigenen WKN im Depot eingebucht. Werden die Bezugsrechte nicht ausgeübt, dann werden diese von der Bank automatisch am letzten Handelstag bestens verkauft.

Durch die KE fließt CFSG ein zusätzliches Eigenkapital von 63 Mio. HKD zu, wodurch die Vergabe von einem etwa dreimal so hohen Kreditvolumen wie bisher möglich wird. Zudem soll das Geld für die Expansion nach Festlandchina verwendet werden. Angesichts der Perspektiven, die sich hier bieten, sicher eine sinnvolle Sache.

Der Hauptaktionär Celestial hat sich in einem bei Kapitalerhöhungen üblichen "Undertaking and Underwriting Agreement" verpflichtet, seine Bezugsrechte auszuüben und damit seinen Anteil von 51,27% an CFSG aufrechtzuerhalten. Außerdem wird für den rein hypothetischen Fall, daß die restlichen Bezugsrechte (oder ein Teil davon) nicht ausgeübt werden, die Bereitschaft erklärt, die entsprechende Anzahl an Aktien zusätzlich (ebenfalls zu 0,25 HKD) zu beziehen. Dieser Fall würde natürlich nur dann eintreten, wenn der Aktienkurs von CFSG am Ende der Ausübungsfrist unter dem Bezugskurs von 0,25 HKD läge. (In HK schluß CFSG am Freitag vor Bekanntgabe der Quartalszahlen bei 0,55 HKD.)

Dem Hauptaktionär ein Interesse an einem solchen Szenario (einer Drittelung des Kurses) zu unterstellen, bei dem er 122 Mio. Aktien zusätzlich übernehmen müßte, ist reichlich absurd.

Und warum soll jemand ein Depp sein, der Aktien zu 0,25 HKD bezieht, die an der Börse 0,55 HKD wert sind? Wer die Grundrechenarten beherrscht, ist eindeutig im Vorteil. Vielleicht liegt es auch daran, daß Dir gar nicht klar ist (s.o.), wie eine KE eigentlich abläuft und was dabei bezogen wird.

Die Kapitalerhöhung muß (noch vor Beginn des Bezugsrechtshandels) am 3. November auf der Hauptversammlung von den Aktionären genehmigt werden, wobei der Hauptaktionär sich der Stimme enthalten wird. Wäre irgendetwas bei dieser KE unkoscher, dann würde sie dort wohl kaum die Zustimmung des zweitgrößten Aktionärs (Hikari Tsushin) und der Kleinaktionäre finden.
 
aus der Diskussion: Vorsicht bei EMI/Cash Financial !!
Autor (Datum des Eintrages): Kanzler-neu  (01.11.03 19:51:24)
Beitrag: 32 von 32 (ID:11201993)
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