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US-Regulierer will digitale TV-Inhalte schützen

Die US-Regulierungsbehörde für Telekommunikation FCC hat die umstrittenen Richtlinien zum Schutz digitaler Inhalte verabschiedet. Diese verpflichten die Hersteller von digitalen TV-Receivern dazu, dass ihre Geräte ab Juli 2005 ein so genanntes broadcast flag lesen können müssen. Dabei handelt es sich um ein Kopierschutz-Merkmal, das vergleichbar mit dem Minidisk-Kopierschutz ist. Den Inhalteanbietern soll es ermöglichen, die Kopie und Weiterverbreitung einzelner Sendungen -- insbesondere über das Internet -- zu unterbinden.

Nach Angaben der FCC werden ab Sommer 2005 aber auch ältere Geräte, die heute schon im Einsatz sind, weiter funktionieren, auch wenn sie das flag nicht lesen können. TV-Sender und Hollywood-Studios haben die neue Regelung als "wegweisend in der Auseinandersetzung um den Schutz digitaler Inhalte" begrüßt. Kritiker äußerten unterdessen die Befürchtung, dass digitale Videorecorder auf Linux-Basis praktisch vom Markt verbannt werden könnten, da Open-Source-Betriebssysteme in den Augen der Industrie nicht genug gegen Missbrauch abgesichert seien.

Leise Kritik an der Regelung war auch aus der eigens für dieses Thema eingesetzten 5-köpfigen FCC-Kommission zu hören. Der Beschluss wurde zwar ohne Gegenstimme gefasst, die beiden Vertreter der Demokraten gaben allerdings zu Protokoll, dass nach ihrer Meinung Nachrichtensendungen nicht mit einem Kopierschutzmerkmal versehen werden dürften. Schließlich sollen Nachrichten so weit wie möglich verbreitet werden, um die politische Willensbildung der Bürger zu befördern. (tol/c`t)
 
aus der Diskussion: iTV Media AG - Was Met@box leider nicht geschafft hat, scheinen sie zu verwirklichen
Autor (Datum des Eintrages): nino@  (05.11.03 17:04:01)
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