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05.11.2003, 17:09 Uhr

Trittin und Clement einigen sich im Streit EEG-Novllierung
Berlin - Bei einem Gespräch im Bundeskanzleramt haben sich das Bundesumweltministerium und das Bundeswirtschaftsministerium heute auf einen Regierungsentwurf für die EEG-Novellierung geeinigt. Folgende Regelungen wurden vereinbart:

Windenergie
Der Schwerpunkt des Windenergieausbaus bei reduzierten Vergütungssätzen soll in den kommenden Jahren an „guten Binnenlandstandorten“ liegen. Die Vergütungssätze sollen folgendermaßen reduziert werden: der Basissatz um 0,5 auf 5,5 Cent / kWh, der erhöhte Anfangssatz um 0,1 auf 8,7 Cent / kWh. Bei Neuanlagen im Onshore-Bereich soll die Vergütung jährlich künftig statt um 1,5 um 2 Prozent sinken. An windschwachen Standorten soll es dagegen keine Vergütung gemäß EEG mehr geben, der Grenzwert liegt hier bei 65 % des Referenzertrages. Strom aus Offshore-Windenergieanlagen soll für die Dauer von mindestens 12 Jahren mit 9,1 Cent / kWh vergütet werden. Die Verlängerung des hohen Vergütungszeitraumes ist abhängig von der Entfernung zur Küste und der Wassertiefe. Der hohe Vergütungssatz gilt für Offshore-Anlagen, die bis 2010 in Betrieb gehen.

Solarstrom
Die Grundvergütung für PV-Anlagen wird bei 43,4 Cent / kWh liegen. Einbezogen sind auch große Freiflächenanlagen, die sich im Bereich eines Bebauungsplans befinden. Für Solaranlagen auf Gebäuden erhöht sich die Vergütung: um 14 Cent pro kWh bis 30 kW Leistung, um 11,6 Cent pro kWh über 30 kW Leistung und zusätzlich um 5 Cent pro kWh bei Fassadenanlagen. Um den Wegfall des ausgelaufenen 100.000-Dächer-Programms ausgleichen zu können, sollen die neuen Sätze für PV-Anlagen bereits zum 01.04.2004 in Kraft treten, die übrigen Neuregelungen werden dagegen erst nach Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens gültig.

Biomasse
Im neuen EEG sollen die Vergütungssätze für Biomasseanlagen deutlich erhöht werden. So soll die erste Schwelle schon bei 150 kW liegen mit einem erhöhten Vergütungssatz von 11,5 Cent pro kWh. Zusätzlich soll bei Anlagen bis 5 MW Leistung ein Bonus von 2,5 Cent pro kWh für den Einsatz nachwachsender Rohstoffe und ein weiterer Bonus von 1 Cent pro kWh beim Einsatz innovativer Technik wie Brennstoffzellen vergütet werden.

Wasserkraft
In den Geltungsbereich des EEG fallen jetzt auch große Wasserkraftanlagen mit Leistungen bis 150 MW, wobei in Folge von Erweiterungsmaßnahmen das Leistungsvermögen der Anlagen mindestens um 15% gesteigert und ein guter ökologischer Zustand erreicht werden muss.

Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas:
Bei Geothermieanlagen soll es eine deutliche Anhebung der Vergütung geben. Deponiegas, Klärgas und Grubengasanlagen sollen einen Bonus erhalten, sofern die Stromgewinnung mit Brennstoffzellen erfolgt

Sonstiges
Verhandelt wurde auch über die Härtefallregelung für stromintensive Unternehmen. Sie soll erweitert und die Befristung auf ein Jahr aufgehoben werden.

Des Weiteren ist ein 10-Prozent-Deckel eingezogen worden, der gewährleisten soll, dass ein durchschnittlicher Haushalt in Zukunft statt 1 Euro maximal 1,10 Euro für das EEG pro Monat aufzuwenden hat.
 
aus der Diskussion: Solon plant weltweit größte Solaranlage
Autor (Datum des Eintrages): erfg  (05.11.03 19:03:28)
Beitrag: 30 von 32 (ID:11246246)
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