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@ makaflo

zur frage 2 !

berechnungsgrundlage der rentenansprüche sind NOCH :
berufs/beitragsjahre und die gezahlten beiträge .

einige sonderregel. gibt es natürlich auch noch.
ob die anrechnung von erzieh. jahren (kinder) oder die
pens. ansprüche der politiker + beamten (ohne beitr. zahlungen ).

wieviel millionen ausländ. arbeitnehmer zahlen monat/monat beiträge in unsere sozialsysteme obwohl sie keine kinder
dieses landes sind ?

wieviel millionen politiker und beamte bekommen monat/monat renten/pens. obwohl sie dafür nie oder kaum rentenvers. beiträge bezahlt haben ??

von den vielen millionen zusätzlichen rentnern die nie
auch nur eine mark/euro in unsere rentenversich. einbezahlt haben ganz zu schweigen.

die koseq. ( aus deiner sicht) für die kinderlosen kann ich mir gut vorstellen.

was kinderlose ehepaare (beide berufstätig)- und über jahrzehnte höchstbeiträge (rentenversicherung) bezahlt haben - davon halten ! hoffentlich auch.
 
aus der Diskussion: In Bayern können die Wähler am 21.9. den Rot/Grünen die entsprechende Abfuhr erteilen
Autor (Datum des Eintrages): teller1  (10.11.03 07:04:09)
Beitrag: 2,599 von 2,949 (ID:11284622)
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