Fenster schließen  |  Fenster drucken

#11 Wie genau es abgelaufen ist lasse ich mal aussen vor. Ein Freund wurde geblitzt, dachte aber, ich hatte zur Tatzeit sein Auto. Also wurde ich von der Behörde beschuldigt. Da man mir aber nicht glaubte, dass ihc es wirklich nicht bin zerrte man mich vor Gericht, wo das Verfahren schließlich eingestellt wurde, OHNE ANWALT!

Ich brauchte den RA lediglich für einige verfahrenstechnische Dinge, weil das Gericht meinen Einsprich (mangels Eingangsstempel bei der Postabteilung) nicht beachtete.

Wie ist das denn nun mit mehreren RechtsschutzVersicherungen ??
 
aus der Diskussion: VerkehrsRS, Anwalt will 27€ extra ...
Autor (Datum des Eintrages): murcielago  (19.12.03 11:04:18)
Beitrag: 12 von 21 (ID:11641377)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE