Bei Ordnungswidrigkeiten ist man nicht vorbestraft, es erfolgt kein Eintrag im Bundeszentralregister, im Führungszeugnis steht nichts darüber. Lediglich in Flensburg erfolgt ein Eintrag. |
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aus der Diskussion: | Bei rot über die Ampel-Anzeige, vorbestraft? |
Autor (Datum des Eintrages): | NATALY (20.12.03 19:13:18) |
Beitrag: | 7 von 19 (ID:11653885) |
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