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Bei Ordnungswidrigkeiten ist man nicht vorbestraft, es erfolgt kein Eintrag im Bundeszentralregister, im Führungszeugnis steht nichts darüber. Lediglich in Flensburg erfolgt ein Eintrag.
 
aus der Diskussion: Bei rot über die Ampel-Anzeige, vorbestraft?
Autor (Datum des Eintrages): NATALY  (20.12.03 19:13:18)
Beitrag: 7 von 19 (ID:11653885)
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