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Re: MBlacky

Verlaste aus sonst. Einnahmen aus Aktien also quasi negative Kapitaleinünfte sind mit allen anderen Einkunftsarten verrechenbar

Speku-Verluste kann man ja nicht mit anderen Einkommensarten verrechnen, sondern hoechstens als Vortrag mit zukuenftigen Spekugewinnen verrechnen. Eventuelle Verluste aus Stillhaltergeschaeften kann man dann also mit dem aktuellen Einkommen verrechnen? Klingt ja interessant!

Erklaer nochmal was Du genau mit schliessen und weiterdrehen meinst. Bedeutet das, Du kauft kurz vor der Faelligkeit Deinen gezeichneten Put oder Call zurueck? Damit brauchst Du die Aktie also nicht zu kaufen (Im Fall des Put) bzw verkaufen (Im Fall eines gedeckten Calls).

Das wuerde folgendes Steuerspar-Modell ermoeglichen:

1.1.2000: Kauf von 100 Aktien zum Preis von 50. Gedeckter Call, Basis 55 Laufzeit Maerz, Preis 4.00.

Mitte Maerz steht die Aktie bei 60. Ich kaufe die Call-Option ein paar Tage vor Faelligkeit fuer 5.20 zurueck (=60-55+ein paar Pfennige fuer die Restlaufzeit). Am gleichen Tag verkaufe ich wieder einen gedeckten call, Basis 65, Preis 5.00, Faelligkeit September.

Mitte September steht die Aktie bei 62. Ich mache gar nichts, denn der Call wird in ein paar Tagen wertlos verfallen. Nach dem Verfallstag verkaufe ich wieder einen gedeckten Call, Basis 65, Preis 6.00, Faelligkeit Dezember.

Mitte Dezember steht die Aktie bei 70. Ich kaufe den Call zurueck. Preis 5.20. Im Januar verkaufe ich dann die 100 Aktien zu 70.

Also: Einnahmen aus den Calls: 4+5+6=15. Ausgaben 5.20+5.20=10.40. Netto-Gewinn aus den Optionsgeschaeften: 4.60*100=460 (zu versteuern).

Und der Clou: Obwohl ich gedeckte Calls verkauft habe, musste ich die Aktie nie verkaufen (weil ich kurz vor dem Verfallstag immer zurueckgekauft habe). Die Aktie habe ich dann erst nach 1 Jahr und einem Tag verkauft, mit 1000 Euro steuerfreiem Gewinn.
 
aus der Diskussion: Optionen verkaufen für 50-er
Autor (Datum des Eintrages): moniac  (27.06.00 00:06:46)
Beitrag: 51 von 91 (ID:1173236)
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