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TOD EINES DIALYSEPATIENTEN

Anzeige gegen Gesundheitsministerin Schmidt

Die Staatsanwaltschaft Hannover prüft, ob sie ein Ermittlungsverfahren gegen Ulla Schmidt einleitet. Hintergrund ist der Tod eines mittellosen Dialysepatienten, der die nach der Gesundheitsreform erforderlichen Zuzahlungen bei den Taxifahrten zur Blutwäsche nicht bezahlen konnte. So ließ er eine Behandlung ausfallen und starb.


Hannover - Nach dem Tod des Patienten stellte ein Taxifahrer, der den Mann jahrelang gefahren hatte, Strafanzeige gegen Ulla Schmidt wegen der Gesundheitsreform. Schmidts Ministerium erklärte daraufhin, es gebe keinen Zusammenhang zwischen dem tragischen Todesfall und der Reform. Dies habe auch die Deutsche Angestellten-Krankenkasse festgestellt.
Die Staatsanwaltschaft in Hannover lässt die Todesursache des nierenkranken Mannes untersuchen, wie Sprecher Thomas Klinge sagte. Dazu werde die Leiche des bereits Anfang vergangener Woche Verstorbenen obduziert. Es sei aber unklar, ob man ein Ermittlungsverfahren einleiten werde. Unabhängig davon, ob jemand strafrechtlich verantwortlich sei, handele es sich um einen tragischen Fall.

Der Anzeige zufolge konnte der Patient die zehn Euro Zuzahlung für die Taxifahrt zur Dialyse und zurück nicht aufbringen und ließ deshalb eine Behandlung ausfallen. Er habe sich Geld erbettelt. Während der nächsten Dialyse sei er zusammengebrochen.

Nach Angaben von Rechtsanwalt Rüdiger Zemlin, der den Taxifahrer vertritt, der die Anzeige gestellt hat, beförderte der Mann Anfang Januar seinen Kunden zunächst, ohne die neu eingeführten Zuzahlungen zu verlangen. Der nierenkranke Frührentner habe dann bei seiner Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung verlangt. Schließlich habe er sich einen Bettelschein besorgt, um sich das Geld für die Zuzahlung zusammen zu betteln.

Die Anzeige lautet nach Angaben des Anwalts auf fahrlässige Tötung. Die verantwortlichen Politiker hätten es bei der Verabschiedung der Gesundheitsreform im Gesetzgebungsverfahren an der notwendigen Sorgfalt fehlen lassen und so das Durcheinander produziert.

Für die Strafanzeige gebe es keinen Präzedenzfall. In der Bundesrepublik seien bislang nur nach den Todesschüssen an der Mauer Politiker für die Folgen der Gesetzgebung strafrechtlich belangt worden.

:eek:
 
aus der Diskussion: SB II C 897 +++ Eine neue Woche ist wie ein neues Besteck +++
Autor (Datum des Eintrages): hic  (19.01.04 18:02:26)
Beitrag: 14 von 150 (ID:11892680)
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