Fenster schließen  |  Fenster drucken

Einige Bemerkungen zur Meldepflichtigkeit

Die Meldepflichten im Wertpapierhandel sind in § 21 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) wie folgt geregelt:

Wer durch Erwerb, Veräusserung oder auf sonstige Weise 5 Prozent, 10 Prozent, 25 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte an einer börsennotierten Gesellschaft erreicht, überschreitet oder unterschreitet (Meldepflichtiger), hat der Gesellschaft sowie der Bundesanstalt unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 kalendertagen...schriftlich mitzuteilen.

Folgerungen:

1. Da mir bis heute keine entsprechende Verlautbarung bekannt geworden ist, nach der die Essential Invest im Zuge der Umtauschaktion in Genussscheine 75% der Stimmrechte (=Aktien) an der Essential Wagnis Kapitalö (593660) erreicht oder sogar überschritten hat, gehe ich davon aus, dass noch mindestens 25% der Anteile im Streubesitz gehalten werden.

2. Offenbar hat unser Bumu die meisten Streubesitzanteile von uns allen, da er nach eigenem Bekunden in diesem Board auf die Meldepflichtigkeit besonders achten muss. ;)


Liebe Grüsse an alle hier im Board von

Casson

:)
 
aus der Diskussion: Essential-Wagnis...warum es bald +100% sein werden
Autor (Datum des Eintrages): Casson  (21.01.04 16:17:16)
Beitrag: 142 von 217 (ID:11916825)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE