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Gesetze scheint unser Schleni auch nicht allzu ernst zu nehmen:




- Berlin -
ISIN DE 0006954001 / WKN 695400
Mitteilung gemäß § 25 Abs. 1 WpHG
Gemäß § 21 (1) erhielten wir die folgenden Mitteilungen:

Mit Schreiben vom 16. Januar 2004 hat uns die Heidelberger Treuhand AG, Heidelberg, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mitgeteilt, daß sie am 5.9.2002 die Stimmrechtsschwelle von 5 % überschritten hat. Per diesem Datum betrug deren Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft 6,07 %; dieser Stimmrechtsanteil von 6,07 % war ihr gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Mit gleichem Schreiben teilt uns die Heidelberger Treuhand AG, Heidelberg, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mit, daß sie am 26.09.2002 die Stimmrechtsschwelle von 10 % überschritten hat. Per diesem Datum betrug der Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft 11,07 %; dieser Stimmrechtsanteil von 11,07 % war ihr gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Ferner teilt uns mit gleichem Schreiben die Heidelberger Treuhand AG, Heidelberg, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mit, daß sie am 15.12.2003 die Stimmrechtsschwellen von 10 % und von 5 %, die ihr bis zu diesem Datum gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren, unterschritten hat. Die Höhe ihres Stimmrechtsanteils beträgt nunmehr 0,0 %.

Mit Schreiben vom 19. Januar 2004 hat uns die HOLI Hanseatische Objekt + Liegenschaftsverwaltung GmbH, Hamburg, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mitgeteilt, daß sie am 5.9.2002 die Stimmrechtsschwelle von 5 % überschritten hat. Per diesem Datum betrug deren Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft 6,07 %; dieser Stimmrechtsanteil von 6,07 % war ihr gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Mit gleichem Schreiben teilt uns die HOLI Hanseatische Objekt + Liegenschaftsverwaltung GmbH, Hamburg, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mit, daß sie am 26.09.2002 die Stimmrechtsschwelle von 10 % überschritten hat. Per diesem Datum betrug der Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft 11,07 %; dieser Stimmrechtsanteil von 11,07 % war ihr gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Ferner teilt uns mit gleichem Schreiben die HOLI Hanseatische Objekt + Liegenschaftsverwaltung GmbH, Hamburg, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mit, daß sie am 15.12.2003 die Stimmrechtsschwellen von 10 % und von 5 %, die ihr bis zu diesem Datum gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren, unterschritten hat. Die Höhe ihres Stimmrechtsanteils beträgt nunmehr 0,0 %.

Mit Schreiben vom 16. Januar 2004 hat uns Herr Joachim Schlennstedt, Hamburg, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mitgeteilt, daß er am 5.9.2002 die Stimmrechtsschwelle von 5 % überschritten hat. Per diesem Datum betrug sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft 6,07 %; dieser Stimmrechtsanteil von 6,07 % war ihm gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Mit gleichem Schreiben teilt uns Herr Joachim Schlennstedt, Hamburg, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mit, daß er am 26.09.2002 die Stimmrechtsschwelle von 10 % überschritten hat. Per diesem Datum betrug der Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft 11,07 %; dieser Stimmrechtsanteil von 11,07 % war ihm gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Ferner teilt uns Herr Joachim Schlennstedt, Hamburg, mit gleichem Schreiben gemäß § 21 Abs. 1 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mit, daß er am 15.12.2003 die Stimmrechtsschwellen von 10 % und von 5 %, die ihm bis zu diesem Datum gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren, unterschritten hat. Die Höhe seines Stimmrechtsanteils beträgt nunmehr 0,0 %.

Berlin, 22. Januar 2004

Der Vorstand
 
aus der Diskussion: UNYLON AG
Autor (Datum des Eintrages): Honeymoon  (27.01.04 19:41:24)
Beitrag: 521 von 573 (ID:11977966)
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