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Hallo an Alle. Ich hätte zwei Sachverhalte zur Umsatzsteuer.
1. Wenn jemand auf einer Info-Veranstaltung für einen gemeinnützigen Verein einen Vortrag hält muss er dann auf seiner Rechnung Ust ausweisen? Welche Vorschrift findet Anwendung?
2. Wenn jemand Vortäge zur Weiterbildung anderer hält wie sieht es da aus.
Danke für eure Hilfe.
 
aus der Diskussion: Umsatzsteuer
Autor (Datum des Eintrages): partypapst  (05.02.04 09:36:15)
Beitrag: 1 von 2 (ID:12061304)
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