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Über die Naivität des "gutgläubigen Users" brauchen wir uns denke ich nicht zu unterhalten.
Solche miesen Akzocker gibt es leider viel zu viele!:mad:
Ich würde auf jeden Fall folgendes Unternehmen:
1. umgehend Mahnbescheid zustellen lassen
2. Schriftlich darauf hinweisen, dass es sich hier nicht nur
um einen evtl. privaten Rechtsstreit wg. der Kohle
geht, sondern dass man Strafanzeige wg. Betruges stellen
wird -Frist 14 Tage! Dem kann man sich nicht durch ein
Insolvenzverfahren entziehen. Zumal es sehr fraglich ist,
ob der Hinweis auf ein Inso-Verfahren nur eine leere
Drohung ist. siehe auch #10
3. sofern der Schuldner nach 14 Tagen nichtauf MB reagiert,
Vollstreckungsbescheid zustellen lassen - wenn dann immer
noch kein Widerspruch erfolgt, hat man einen vollstreckbaren Titel, den würde ich dann sofort der Bank
des Schuldners zustellen

Gruß

Tröötemann
 
aus der Diskussion: "WIE USER USER ABZOCKEN"
Autor (Datum des Eintrages): trtemann  (05.02.04 09:46:39)
Beitrag: 21 von 43 (ID:12061456)
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