Über die Naivität des "gutgläubigen Users" brauchen wir uns denke ich nicht zu unterhalten. Solche miesen Akzocker gibt es leider viel zu viele! Ich würde auf jeden Fall folgendes Unternehmen: 1. umgehend Mahnbescheid zustellen lassen 2. Schriftlich darauf hinweisen, dass es sich hier nicht nur um einen evtl. privaten Rechtsstreit wg. der Kohle geht, sondern dass man Strafanzeige wg. Betruges stellen wird -Frist 14 Tage! Dem kann man sich nicht durch ein Insolvenzverfahren entziehen. Zumal es sehr fraglich ist, ob der Hinweis auf ein Inso-Verfahren nur eine leere Drohung ist. siehe auch #10 3. sofern der Schuldner nach 14 Tagen nichtauf MB reagiert, Vollstreckungsbescheid zustellen lassen - wenn dann immer noch kein Widerspruch erfolgt, hat man einen vollstreckbaren Titel, den würde ich dann sofort der Bank des Schuldners zustellen Gruß Tröötemann |
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aus der Diskussion: | "WIE USER USER ABZOCKEN" |
Autor (Datum des Eintrages): | trtemann (05.02.04 09:46:39) |
Beitrag: | 21 von 43 (ID:12061456) |
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