Langsam nervt es wirklich, dass Unternehmen kursrelevante Meldungen nicht - wie vom Gesetzgeber vorgesehen - in Form von adhoc-Mitteilungen publizieren, sondern zunächst über befreundete Börsenbriefe exclusiv unter deren Leserschaft verbreiten. Aktuelles Beispiel: Vorab-Meldung der Vectron-Akquisition am 30.6.2000 kurz nach 18 Uhr. Daraufhin Kursanstieg im Xetra-Handel um 7,2 %. Was das Wertpapierhandelsgesetz dazu sagt? |
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aus der Diskussion: | Platow-Team in den Knast |
Autor (Datum des Eintrages): | Joschka Schröder (01.07.00 00:36:00) |
Beitrag: | 1 von 28 (ID:1206734) |
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