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hi alle,

heute habe ich von stocknet, meinem broker, eine mail bekommen, in dem sie mir mitteilen, daß ich noch keinen antrag wegen termingeschäftsfähigkeit abgegeben hätte, und dies nachholen sollte. ansonsten könnte ich keine optionsscheine etc. handeln, ABER VERKAUF DER BEREITS VORHANDENEN OPTIONSSCHEINE WÄRE AUSDRÜCKLICH ERLAUBT.

Nun, eigentlich dachte ich, daß die schon einen schrieb von mir hätten, aber nun sieht es anders aus?

ich habe bereits optionsscheine, über stocknet erworben, und im minus ;-), dickem minus. da ich sie aber eigentlich gar nicht über stocknet erwerben dürfte, da noch keine termingeschäftsfähigkeit vorlag, könnte ich mich darauf berufen und den VOLLEN einsatz, ohne verlust, fordern?
Ok, ist nicht richtig, aber es geht um geld, und da hört der spass auf ;-)....wie würden sie entscheiden ?

boersenhaix
 
aus der Diskussion: Termingeschäftsfähigkeit - Optionen ohne risiko !!!
Autor (Datum des Eintrages): BOERSENHAIX  (05.02.04 23:35:19)
Beitrag: 1 von 8 (ID:12071069)
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