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...den exakt selben Weg waehlen...

Bei ConSors wurde vor einigen Jahren der US Handel ueber Web Street Securities, einem amerikanischen Broker, angeboten. Auch konnten Derivate gehandelt werden, wenn die BTG bei ConSors vorlag. Nach einiger Zeit stellten die Rechtsanwaelte bei ConSors fest, dass die deutsche BTG fuer den derivativen Handel in den USA keine Bedeutung hatte und den Kunden nach amerikanischem Gesetz nicht dazu legitimierte.

Potentiell gab es damals riesige Schadensersatzansprueche gegen ConSors seitens der Kunden, doch wurden diese mit aehnlich bloeden Schreiben auf die "falsche Spur" gelockt und nachtraeglich die noetigen Unterschriften besorgt.

Meine Meinung: Klagen!


Gruss.
 
aus der Diskussion: Termingeschäftsfähigkeit - Optionen ohne risiko !!!
Autor (Datum des Eintrages): steuer_inc.  (06.02.04 00:33:01)
Beitrag: 2 von 8 (ID:12071395)
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