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Kann seriosna nur zustimmen.
Aber wenn du meinst, daß beim Geld der Spaß (soll wohl heißen: die Moral und der Anstand) aufhören, dann wirst du wohl klagen müssen.

In diesem Fall wird sich Stocknet natürlich zu recht fragen, wie du in der Besitz der Optionsscheine gekommen bist. Man wird sich wahrscheinlich intensiver als bisher auf die Suche machen und deinen Antrag ausgraben, den du ja offensichtlich abgeben hast.
Fazit: Zu deinen Optionsscheinverlusten hast du dann noch die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten am Hals.
 
aus der Diskussion: Termingeschäftsfähigkeit - Optionen ohne risiko !!!
Autor (Datum des Eintrages): quotiks  (06.02.04 08:39:56)
Beitrag: 4 von 8 (ID:12072052)
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