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#12 Steigerwälder
so ist es...

Eigentlich Zeit für ein Misstrauensvotum - die paar erforderlichen Mehrheitsstimmen müssten sich doch kaufen lassen .. :D


Amtsdauer des Bundeskanzlers

Die Amtszeit des Bundeskanzlers beginnt mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den Bundespräsidenten nach abgeschlossener Kanzlerwahl und endet gewöhnlich mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages (Art. 69 GG). Das Parlament kann jedoch dem Regierungschef (Vorschlag: Kanzler) das Misstrauen aussprechen und ihn durch die Wahl eines Nachfolgers mit der Mehrheit der Abgeordneten stürzen (Art. 67 GG). In der Geschichte der Bundesrepublik gab es bislang mit Helmut Kohl nur einen einzigen Anwärter, der durch das konstruktive Misstrauensvotum 1982 ins Amt gewählt wurde (als Nachfolger von Helmut Schmidt). Der Bundeskanzler ist auf Bitte des Bundespräsidenten dazu angehalten, seine Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen (Art. 69 GG).


http://www.bundeskanzler.de/Kanzlerwahl-.7738.htm
 
aus der Diskussion: Hurra, der halbe Schröder ist weg !!! Ich umarme und küsse Euch alle
Autor (Datum des Eintrages): webmaxx  (06.02.04 15:09:23)
Beitrag: 13 von 24 (ID:12076841)
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