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@ coubert

Hier geht es um eine grundlegende Frage des Habeas Corpus. Mit Deinem Argument könnte auch eine lückenlose Krankengeschichte verlangt werden. Es gibt für den Arbeitgeber weder Recht noch Grund, zu kontrollieren, ob der Kassierer gestern Abend vor dem Einschlafen ein Jointchen oder ein Bierchen in seinen vier Wänden konsumiert hat.

Was das mit habeas corpus zu tun hat, weiss ich nicht. Wie auch immer, es wird niemand dazu gezwungen einen Drogentest abzugeben. Wenn Dir die Einstellungsvoraussetzungen nicht passen, dann bewirb Dich halt nicht.
Es gibt wie immer einen trade off: Schutz der Privatsphaere des Bewerbers und Schutz des Arbeitgebers. Fuerdie meisten Jobs ist die Vorlage der lueckelosen Krankengeschichte nicht notwendig, abgesehen vielleicht von Piloten. Drogenkonsum ist aber eine aber eine andere Geschichte. Ich wuerde niemandem der Drogen nimmt meinen Kassenschluessel anvertrauen.
 
aus der Diskussion: Die amerikanische Verschuldungsmaschine
Autor (Datum des Eintrages): helmut_kohl  (07.02.04 23:35:48)
Beitrag: 4,087 von 4,262 (ID:12084946)
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