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Skandalette,

du bist ein Schmarrer!

Das GG sieht verschiedene Grundrechte vor, die im Einzelfall
einander ausschließen.
In deinem Beispiel wird das Recht auf Unverletzlichkeit der
Wohnung bzw. das Recht auf Eigentum höher gewichtet.
Du darfst also unliebsame Personen aus deiner Wohnung
entfernen (lassen).
 
aus der Diskussion: Herrscht hier Willkür oder Zensur????
Autor (Datum des Eintrages): datterich  (10.02.04 18:48:20)
Beitrag: 16 von 50 (ID:12110543)
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