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lese genau PolyMod und versuch einem die Wörter nicht im MUnd umzudrehen!!! :mad:

Hier steht genau gesagt:

Der Betreiber eines Chatboards ist berechtigt, Beiträge zu löschen, die rechtswidrig sind.

Fraglich ist aber das Löschen von Beiträgen, die NUR ALS störend empfunden werden (#26). Des weiteren besteht auch eben NUR DANN ein Anspruch auf Unterlassung (#27),

NICHT bei Wiederholungen von Themen und NICHT, wenn es sich um freie (nicht rechtswidrige Äußerungen, Schmähworte und Beleidigungen) Meinung handelt, selbst dann wenn diese sich als unhaltbar oder umstritten erweist, denn dies ist NICHT RECHTSWIDRIG

ALSO PRÜFT GENAU, WAS IHR IN ZUKUNKT LÖSCHT!
 
aus der Diskussion: Herrscht hier Willkür oder Zensur????
Autor (Datum des Eintrages): Held_des_Tages  (17.02.04 09:02:16)
Beitrag: 30 von 50 (ID:12174591)
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