Fenster schließen  |  Fenster drucken

Das siehst du fast richtig:
In der Sache richtig, in der Bezeichnung nicht.


Zensur nämlich bedeutet nach allgemeinem Sprachverständnis das Verbot durch staatliche oder staatsnahe Stellen, bestimmte Meinungen, Werke etc. zu verbreiten. Zensiert werden Medien immer von außen.

Wenn eine Zeitung sich entschließt, einen bestimmten Artikel nicht zu veröffentlichen, dann ist das nach allgemeinem Sprachgebrauch keine Zensur.

Aus der außerordentlich liberalen Handhabung des Hausrechts durch W:0 (was ich ausdrücklich unterstütze) aber zu schließen, es gebe ein einklagbares Recht oder gar ein Grundrecht auf das Posten jedes nicht Artikels ohne strafbaren Inhalt in diesem Board ist absurd.

---------------------------------------------------

Aus Wikipedia:

Definition

In Artikel 5, Abs. 1 Satz 3 des Grundgesetzes heißt es:

(1) [...] Eine Zensur findet nicht statt.

Damit ist ausschließlich die Vorzensur gemeint (BVerfGE 33, 52 [1]). Unter Vorzensur versteht man einschränkende Maßnahmen vor der Herstellung oder Verbreitung von Geisteswerken. Vor allem die Abhängigkeit der Veröffentlichung von einer behördlichen Vorprüfung und Genehmigung ist kennzeichnend.

In Absatz 2 heißt es weiter:

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Das betrifft die Nachzensur. Unter Nachzensur versteht man Kontrollmaßnahmen nach der Veröffentlichung eines Geisteswerkes.

Umgangssprachlich werden auch andere organisierte Versuche (nicht nur von staatlicher Seite), Informationen oder Meinungen zu unterdrücken, als Zensur bezeichnet. In organisierten Religionen, Vereinen, gesellschaftlichen Gruppen und Staaten (besonders beim Militär) kommt diese Form der "Zensur" häufig vor und dient der Aufrechterhaltung des Status quo der sozialen Strukturen. Sie wird von denjenigen installiert oder unterstützt, die von dem augenblicklichen Status profitieren.

--------------------------------

Encarta:
Zensur (lateinisch censere: beurteilen), Form der Kontrollausübung und Überwachung von Veröffentlichungen und Meinungsäußerungen durch den Staat ...

------------------------------------

Wissen.de:

Presse- und Rundfunkrecht

die - zumeist staatliche - Kontrolle von veröffentlichten oder zur Veröffentlichung bestimmten Presseerzeugnissen, von Rundfunk- oder Fernsehsendungen und Filmen. Mit Vorzensur werden einschränkende Maßnahmen vor der Herstellung oder Verbreitung von Geisteswerken, insbesondere die Abhängigkeit der Veröffentlichung von einer behördlichen Vorprüfung und Genehmigung des Inhalts, bezeichnet. Von Nachzensur spricht man, wenn Kontrollmaßnahmen nach Veröffentlichung eines Geisteswerkes ergriffen werden. Das in der Bundesrepublik Deutschland ausnahmslos geltende Zensurverbot des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG gilt nur für die Vorzensur. Die Rechte hinsichtlich bereits veröffentlichter Geisteswerke finden dagegen ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Für den Film besteht die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft. Der Deutsche Presserat, eine Vereinigung von Verleger- und Journalistenverbänden, stellt u. a. Richtlinien für die Presse auf, ohne jedoch eine Zensur auszuüben.

-----------------------------------

Meyers Enzyklopädisches Lexikon:

Die Überwachung von Meinungsäußerungen durch die in einem polit. Machtbereich herrschende Klasse, Partei oder Staatsführung zu Verhinderung nichtkonformer oder unkontrollierter Meinungsbildung in der Bevölkerung...
 
aus der Diskussion: Herrscht hier Willkür oder Zensur????
Autor (Datum des Eintrages): PolyMod  (17.02.04 09:24:31)
Beitrag: 32 von 50 (ID:12174856)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE