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eustach,

die presserechtlichen Fragen sind alles andere als trivial - aber um die ging es in dem Thread bisher gar nicht.

Es könnte tatsächlich Dinge geben, die W:0 zulassen muss. Dazu gehören vor allem Gegendarstellungen.
Wie man Zeitungen die Wiederholung bestimmter Aussagen verbieten kann, kann man hier in bestimmten Fällen auch eine Löschung verlangen. Aber das ist ein Gebiet, auf dem die Rechtslage (soweit ich das als Laie beurteilen kann) ziemlich unübersichtlich ist.
W:0 muss abwägen zwischen dem Interesse an möglichst vielen zufriedenen Usern (die ihrerseits nach Meinungsfreiheit rufen, bis ihr eigener Thread gestört wird) einerseits und dem Ausschluss von juristischen Risiken andererseits.

Ich glaube aber, dass dies mit der bisherigen Diskussion diesem Thread nicht viel zu hat. Juristisch umstritten ist nur die Pflicht, bestimmte Inhalte zu löschen, nicht das Recht (mal abgesehen von erzwungenen Inhalten wie Gegendarstellungen).
 
aus der Diskussion: Herrscht hier Willkür oder Zensur????
Autor (Datum des Eintrages): PolyMod  (19.02.04 11:12:18)
Beitrag: 38 von 50 (ID:12201169)
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