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quatsch, nicht tot.

a.o. HV ist einberufen. Kapitalmaßnahmen sind vorgesehen. Gratisaktien im Verhältnis 1:1.

Kursziel 2 Euro !

Fritz Nols Global Equity Services
Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
WKN 507090
ISIN DE0005070908
EINLADUNG
Unsere Aktionäre werden hiermit zu der am Montag, 29. März 2004, um 10:00 Uhr in der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main Großer Saal Börsenplatz 460313 Frankfurt am Main stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung
Teil A: Tagesordnungspunkte auf Vorschlag der Verwaltung

1. Bericht des Vorstands über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft, über die Aufhebung der Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen gemäß Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 16. Januar 2004 sowie über die Anzeige der drohenden Zahlungsunfähigkeit nach § 46b Abs. 1 S. 1 2. Hs. KWG (Kreditwesengesetz)



2. Anzeige über einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 92 Abs. 1 AktG (Aktiengesetz)

Der Vorstand rechnet bei Einberufung dieser Hauptversammlung damit, dass die Hälfte des Grundkapitals Ende Februar 2004 aufgezehrt sein wird.



3. Änderung des Gegenstandes des Unternehmens durch Neufassung von § 2 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Beschlussfassung vor:

Der Gegenstand des Unternehmens wird durch Neufassung von § 2 der Satzung geändert und lautet:


㤠2 Gegenstand des Unternehmens
(1) Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Finanzinstrumenten für eigene Rechnung, die Beratung anderer bei der Anlage in Finanzinstrumenten (Anlageberatung), die Erstellung und der Vertrieb von Researchprodukten und -dienstleistungen, der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen einschließlich der Beratung anderer bei solchen Transaktionen. Daneben verwaltet die Gesellschaft eigenes Vermögen.

(2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten."



4. Kapitalmaßnahmen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis

4.1 Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung zum Zwecke der Verlustdeckung und Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a) Das Grundkapital der Gesellschaft von € 3.067.751,29, eingeteilt in 1.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird um € 667.751,29 auf € 2.400.000,00 herabgesetzt. Durch die Herabsetzung der Grundkapitalziffer vermindert sich der auf die einzelne Stückaktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals auf € 2,00. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) ausschließlich um sonstige Verluste zu decken.

b) Durch einen Aktiensplit im Verhältnis 1 : 2 wird das bisher in 1.200.000 eingeteilte, auf € 2.400.000,-- herabgesetzte Grundkapital in 2.400.000 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je € 1,00 neu eingeteilt. An die Stelle einer Stückaktie mit einem Anteil am Grundkapital von je € 2,00 treten zwei Stückaktien mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden Anteil am Grundkapital von je € 1,00.

c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die weiteren Einzelheiten der vereinfachten Kapitalherabsetzung zu entscheiden.

d) In Anpassung an die vereinfachte Kapitalherabsetzung und den Aktiensplit wird § 4 Abs. 1 der Satzung wie folgt geändert:



„(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 2.400.000,00 und ist eingeteilt in 2.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.“





4.2 Beschlussfassung über die Fassung der Satzung in § 4 und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals durch Änderung der Satzung in § 4 Abs. 3

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

a) Die Überschrift von § 4 wird neu gefasst und lautet wie folgt:



„§ 4 Höhe und Einteilung des Grundkapitals/Aktienurkunden/Genehmigtes Kapital“

b) Die zeitlich ausgelaufenen Ermächtigungen des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals in § 4 Abs. 3 und § 4 Abs. 4 werden aus der Satzung gestrichen.

c) Es wird ein neues genehmigtes Kapital geschaffen, indem § 4 Abs. 3 der Satzung wie folgt neu gefasst wird:



„(3) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. März 2009 das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen und/oder gegen Sacheinlagen durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 1.200.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).

(a) Das Genehmigte Kapital kann bis zu einer Höhe von € 1.200.000,00 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen ausgenutzt werden (Tranche I). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden,

(aa) soweit Spitzenbeträge auszugleichen sind,

(bb) um die neuen Aktien an Finanzinvestoren, strategische Investoren oder Kooperationspartner auszugeben oder

(cc) soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt weder 10 vom 100 des zum Zeitpunkt der Eintragung des Genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt 10 vom 100 des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet.



(b) Das Genehmigte Kapital kann außerdem bis zu einer Höhe von € 1.200.000,00 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlagen oder gegen Sacheinlagen und Bareinlagen genutzt werden (Tranche II). Dabei ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen, wenn das Genehmigte Kapital für Akquisitionen im Rahmen des Unternehmensgegenstandes der Gesellschaft oder zur Beteiligung von strategischen Investoren bzw. Kooperationspartnern verwandt wird.



Im Rahmen des Genehmigten Kapitals kann jede der Tranchen I und II höchstens bis zu der darin genannten Grenze genutzt werden. Die Summe aller Kapitalmaßnahmen aus den Tranchen I und II darf den Gesamtumfang des Genehmigten Kapitals nicht übersteigen.

Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.“



5. Satzungsänderungen zur Anpassung der Satzung an die Vorschriften des Aktiengesetzes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a) § 5 Abs. 4 S. 1 der Satzung wird geändert und lautet nunmehr: „Der Aufsichtsrat kann die Mitglieder des Vorstands von dem Verbot der Mehrfachvertretung nach § 181 BGB befreien.“

b) § 7 Abs. 4 S. 4 und 5 der Satzung werden geändert und lauten nunmehr: „Fällt der letzte Tag der Hinterlegungsfrist auf einen Sonntag, einen Samstag oder einen am Hinterlegungsort anerkannten Feiertag, so kann die Hinterlegung am nachfolgenden Werktag erfolgen. Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar, bei der Wertpapiersammelbank oder bei den sonstigen in der Einberufung genannten Stellen, ist die hierüber auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ende der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen, wobei Samstage im Sinne dieser Vorschrift nicht als Werktage gelten.“

c) § 10 Abs. 1 S. 1 der Satzung wird geändert und lautet nunmehr: „Der Vorstand hat in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und diese unverzüglich nach ihrer Aufstellung dem Aufsichtsrat vorzulegen.“

d) § 11 Abs. 1 der Satzung wird geändert und lautet nunmehr wie folgt: „Stellen Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, so können sie Beträge bis zur Hälfte des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einstellen; sie sind darüber hinaus ermächtigt, weitere Beträge in andere Gewinnrücklagen einzustellen, so lange die anderen Gewinnrücklagen die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen oder nach der Einstellung die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen würden.“



u.a.
 
aus der Diskussion: _______Cashperle Nols 9 euro pro Aktie
Autor (Datum des Eintrages): snoopy66  (23.02.04 09:26:26)
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