Freitag, 5. März 2004 Kein Geld für`s Bordell? Sozialamt zahlt nicht Sozialämter müssen nicht gesondert für Bordellbesuche von Sozialhilfeempfängern aufkommen. Mit diesem wenig überraschenden Urteil hat das Verwaltungsgericht Ansbach am Freitag einen entsprechenden Antrag eines Mannes abgelehnt. Die Kosten für Bordellbesuche seien mit dem Regelsatz der Sozialhilfe abgegolten. Der mit einer Thailänderin verheiratete 35-Jährige hatte betont, er brauche die Bordellbesuche für sein psychisches Gleichgewicht. Seine Frau könne ihn wegen Geldmangels derzeit nicht in Deutschland besuchen. und was mach ich jetzt |
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aus der Diskussion: | Hüftgelenksdysplasie und Arthrose beim Hund |
Autor (Datum des Eintrages): | sgeler (05.03.04 12:02:15) |
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