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Bordellbesuch auf Sozialamtskosten abgelehnt

Ansbach (dpa) - Sozialämter müssen nicht für die Bordellbesuche von Sozialhilfeempfängern aufkommen.

Mit diesem Urteil hat das Verwaltungsgericht Ansbach einen entsprechenden Antrag eines Sozialhilfeempfängers abgelehnt. Die Kosten für Bordellbesuche seien mit dem Regelsatz der Sozialhilfe abgegolten. Der mit einer Thailänderin verheiratete 35-Jährige hatte betont, er brauche die Bordellbesuche für sein psychisches Gleichgewicht. Seine Frau könne ihn wegen Geldmangels derzeit nicht in Deutschland besuchen.
 
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Autor (Datum des Eintrages): aekschonaer  (05.03.04 13:33:31)
Beitrag: 17 von 29 (ID:12343694)
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