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Hallo Pa...

Für mich war auch klar, wenn ich arbeitslos werde, werde ich in die Selbständigkeit überwechseln. Aber eines war für mich auch klar, dass ich mir nebenher eine Firma aufbauen werde und alles mitnehme was mir zusteht. Angefangen vom Arbeitslosengeld bis hin zum Überprückungsgeld. Während dieser Zeit bist du sozial abgesichert. Ich habe dabei auch kein schlechtes Gewissen, denn der Staat wirft anderen das Geld nur so in den Rachen. Habe es selber mitbekommen, da ich meine ganzen Infos von einem guten Bekannten der beim Arbeitsamt tätig ist bekommen habe.
Und der schlimmste Fall der passieren kann ist, dass es mit der Firma nicht klappt. Macht auch nichts. Das Überbrückungsgeld muss nicht zurückgezahlt werden, ist sogar Steuerfrei. Dann kannst du dich wieder arbeitslos melden, wenn du noch Anspruch hast. Wenn nicht, gibt es das Arbeitslosengeld II, und du kannst immer noch neben her ganz offiziell ein Gewerbe betreiben.

Gruss schlaukopf
 
aus der Diskussion: Arbeitslosengeld vs. Ich AG
Autor (Datum des Eintrages): schlaukopf  (04.04.04 15:56:00)
Beitrag: 7 von 15 (ID:12648734)
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