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Hallo Pa...

Einen Businessplan musst du nur vorlegen, wenn du Überbrückungsgeld beantrgst. Mein Businessplan war eine DIN A 4-Seite, und mehr nicht. Wurde sofort genehmigt. Arbeite auch für meine EX-Firma.

Krankenversicherung werden von der Mindestbemessungsgrenze berechnet. Zur Zeit 1811,25Euro. Ich zahle so ca. 260 EURO mit Pflegeversicherung im Monat.

Noch etwas, wenn es schief geht und du nicht länger als 4 Jahre selbständig warst hat man nach heutiger Rechtslage Anspruch auf Arbeitslosengeld.



Gruss schlaukopf
 
aus der Diskussion: Arbeitslosengeld vs. Ich AG
Autor (Datum des Eintrages): schlaukopf  (04.04.04 16:03:48)
Beitrag: 8 von 15 (ID:12648758)
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