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Hallo Pa..

richtig. Einen Nachteil hat noch die ICH-AG, dass wenn du die Fördergelder schon in Anspruch genommen hast kein Überbrückungsgeld mehr bekommst.
Es gibt auch die Möglichkeit, wenn du jetzt schon Überbrückungsgeld beantragst, kannst du, wenn es schief gfeht dich hinterher arbeitslos melden. der Nachteil ist der, dass es schwieriger sein wird einen Businessplan aufzustellen. Wenn du während deiner Arbeitslosigkeit ein gewerbe anmeldest mit dem Hinweis, dass du eine Marktanalyse betreiben möchtest um eventuell die Selbständigkeit anzustreben ist es so besser. Das Arbeitsamt genehmigt das. Du musst nur deine 14,99 Stunden in der Woche einhalten. Das sind im Monat 59,96 Stunden mal einen Stundensatz von 20Euro ca. 1200 Euro im Monat.
Von diesem Betrag rechnest du alle Fahrtkosten, Betriebskosten, Betriebsaufwendungen ect. ab bis du auf einen Nettogewinn von 175 Euro kommst. So kannst du neben her ein Gewerbe aufbauen, bist sozial abgesichert und brauchst keinen Senkrechtstart hinlegen. Gerade in unserer heutigen Zeit ist dies zu überlegen, wenn man arbeitslos wird dies so zu tun.
Eines ist auch ganz klar, es wird die Zeit kommen, da es keine Fördermittel mehr gibt. Und ich habe mir gesagt, wenn dann nehme ich sie in Anspruch solange es noch welche gibt. Denn die nächsten Kürzungen stehen bestimmt schon bevor. Und du hast einen weiteren Vorteil, wenn du währen deiner Arbeitslosigkeit es so machst, die lassen dich in Ruhe, schicken dich auf keine unnötigen Schulungen (denn da wird das Geld regelrecht zum Fenster rausgeschnissen) und du kannst deine Firma in Ruhe aufbauen. Übrigens ein Bekannter der jetzt auch Arbeitslos wird, macht es genau so wie es dir geschrieben haben. Und sein Steuerberater hat ihm es sogar auch geraten es so zu tun.
Hoffe konnte dir estwas weiterhelfen für deinen weiteren Weg. Viel Erfolg wünscht dir

schlaukopf
 
aus der Diskussion: Arbeitslosengeld vs. Ich AG
Autor (Datum des Eintrages): schlaukopf  (04.04.04 17:22:46)
Beitrag: 12 von 15 (ID:12649248)
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