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@Schlaukopf:

Einen Nachteil hat noch die ICH-AG, dass wenn du die Fördergelder schon in Anspruch genommen hast kein Überbrückungsgeld mehr bekommst.

Habe ich das richtig verstanden - wenn ich eine Ich-AG anmelde, kann ich kein Überbrückungsgeld mehr beantragen??


Hier noch ein paar offene Fragen:
1) Kann ich die Ich-AG / das Überbrückungsgeld schon jetzt beantragen, oder erst nachdem ich offiziell arbeitslos bin.

2) Wonach bemißt sich das Überbrückungsgeld??

Businessplan auf einer Seite - LOL
Normalerweise hat das Inhaltsverzeichnis schon mehr...
Naja, da sieht man mal, wie die Steuergelder rausgeblasen werde :cool:


Vielen Dank - super, dass man hier geholfen bekommt ;)
 
aus der Diskussion: Arbeitslosengeld vs. Ich AG
Autor (Datum des Eintrages): Panjewagenfahrer  (05.04.04 21:09:36)
Beitrag: 14 von 15 (ID:12661298)
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