Fenster schließen  |  Fenster drucken

aber was ist denn das ?

Zwingende Mindestpreisregelungen des Übernahmegesetzes und der WpÜG-Angebotsverordnung. Die vom Bieter angebotene Gegenleistung für den Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft muss mindestens dem gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der inländischen Aktien der Zielgesellschaft während der letzten drei Monate vor Veröffentlichung des Kontrollerwerbs entsprechen.

Umgehungsversuche durch Auskauf der Gesellschaft o. ä. sind ausgeschlossen.
 
aus der Diskussion: +++Primacom+++ Wahnsinn !!!!
Autor (Datum des Eintrages): TraderA  (16.04.04 18:28:27)
Beitrag: 54 von 185,209 (ID:12767754)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE