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Jährliche Entsprechenserklärung der PrimaCom AG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 Aktiengesetz

Vorstand und Aufsichtsrat der PrimaCom AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers am 4. Juli 2003 bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" seit der Abgabe der Entsprechenserklärung im Dezember 2002 bzw. seit dem 4. Juli 2003 hinsichtlich der neuen Empfehlungen zu mehr Transparenz in der Vorstands-Aufsichtsratsvergütung mit folgenden Ausnahmen entsprochen wird:
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Veröffentlichung der Hauptversammlungsunterlagen im Internet
Alle Unterlagen werden im Internet zur Verfügung gestellt, ausgenommen sind Unterlagen im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen, -übernahmen, -verschmelzungen. Diese werden in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht für die Aktionäre ausgelegt.

Selbstbehalt bei D&O-Versicherungen
Bei der bestehenden Directors & Officers-Versicherung für Vorstand und Aufsichtsrat ist bisher kein Selbstbehalt vereinbart worden. Wir sind der Auffassung, dass die Vereinbarung eines Selbstbehalts nicht geeignet wäre, die Motivation und das Verantwortungsbewusstsein zu verbessern, mit denen die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der PrimaCom die ihnen übertragenen Aufgaben und Funktionen wahrnehmen. Außerdem steht bei dieser Versicherung die Absicherung der wesentlichen Eigenrisiken der Gesellschaft und nicht der Vermögensschutz der Organmitglieder im Vordergrund. Zudem handelt es sich um eine Gruppenversicherung, die auch leitende Mitarbeiter der PrimaCom einschließt. Eine Differenzierung zwischen Organmitgliedern und Mitarbeitern der Gesellschaft halten wir für nicht sachgerecht.


Vorsitzender oder Sprecher des Vorstandes
Weder Satzung noch Geschäftsordnung für den Vorstand sehen zwingend vor, dass der Vorstand einen Vorsitzenden oder einen Sprecher hat. Derzeit hat der Vorstand weder einen Vorsitzenden noch einen Sprecher.


Langfristige Nachfolgeplanung für Vorstandspositionen
Eine langfristige Nachfolgeplanung für die Besetzung von Vorstandspositionen besteht derzeit nicht.


Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
Eine Altersgrenze für Vorstände und Aufsichtsräte besteht nicht.


Vorsitzender des Ausschusses zur Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen
Ein Ausschuss zur Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen besteht nicht. Die Vorbereitung der Sitzungen wird durch den Aufsichtsratsvorsitzenden koordiniert.


Vorstandsvergütung
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird im Geschäftsbericht der Gesellschaft in einem Gesamtbetrag ausgewiesen. Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung wie Aktienoptionen oder vergleichbare Gestaltungen sind gesondert aufgeführt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates wird in der jährlichen Hauptversammlung der PrimaCom AG über die Grundzüge des Vergütungssystems und deren Veränderung informieren.

Die Ausgestaltung der Aktienoptionspläne der PrimaCom für Führungskräfte und Mitarbeiter sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.primacom.de im Bereich "Das Unternehmen / Corporate Governance" und im Geschäftsbericht dargestellt. Jedem Mitglied des Vorstandes stehen Optionen für 100.000 Aktien zu. Die dem Vorstand eingeräumten Optionen auf Aktien der Gesellschaft sind ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft www.primacom.de bei den Angaben zu Directors` Dealings im Bereich "Das Unternehmen / Management / Directors` Dealings" dargestellt. Diese Informationen über die Vergütung des Vorstands halten wir für ausreichend.


Aufsichtsratsvergütung
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird im Geschäftsbericht der Gesellschaft in einem Gesamtbetrag ausgewiesen. Die Vergütung für den Aufsichtsrat enthält keine erfolgsorientierten Bestandteile. Gemäß Satzung der Gesellschaft erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine feste jährliche Vergütung von Euro 40.903,35, jeder stellvertretende Vorsitzende erhält eine feste jährliche Vergütung von Euro 20.451,68 und jedes weitere Aufsichtsratsmitglied erhält eine feste jährliche Vergütung von Euro 10.225,84. Der Vorsitzende der Ausschüsse und die weiteren Mitglieder der Ausschüsse erhalten keine zusätzliche Vergütung. Aktienoptionen für die Mitglieder des Aufsichtsrates sind in den Aktienoptionsplänen der Gesellschaft nicht vorgesehen. Diese Informationen über die Vergütung des Aufsichtsrates halten wir für ausreichend.


Veröffentlichung der Zwischenberichte
Die Zwischenberichte werden innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht. Damit entsprechen wir dem Regelwerk für Unternehmen, die an der Frankfurter Wertpapierbörse notieren und den Bestimmungen der amerikanischen Securities and Exchange Commission (SEC) für Wertpapiere, die in den Vereinigten Staaten von Amerika notieren.

Den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wird mit den oben genannten Ausnahmen auch künftig entsprochen.
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Mainz, im Oktober 2003

PrimaCom AG

Für den Aufsichtsrat: Für den Vorstand:

Dr. Christian Schwarz-Schilling
(Vorsitzender) Dr. Jens Kircher (COO)
Prof. Dr. Stefan Schwenkedel (CFO)

 
aus der Diskussion: +++Primacom+++ Wahnsinn !!!!
Autor (Datum des Eintrages): Klacks  (19.04.04 13:03:59)
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