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#104 aida74

Vollste Zustimmung! Es gibt doch noch Leute die denken und rechnen können! :)


#108 ZockerFreak

Von Aktien und Werthaltigkeiten hast du keine Ahnung! Bist halt nur ein Spieler! Von daher hast du schon den richtigen Nicknamen gewählt!


#122 bylo

Gut erkannt! ;)

Anmerkung:

Mit Beschl. v. 23.8.2000 – 1 BvR 68/95, 1 BvR 147/97 hat das BVerG entschieden, daß einer übertragenden Auflösung keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen, wenn die Minderheitsaktionäre für den Verlust ihrer Aktien wirtschaftlich voll entschädigt werden (" Moto Meter/Bosch" )

Das Squeeze-Out und seine Folgen für AG und GmbH, WM 2003, 1553 kommt zu dem Ergebnis, dass eine übertragende Auflösung nicht mehr mit dem Beschluss einer Mehrheit von 75 %, sondern entsprechend dem gesetzlichen Squeeze-Out (§§ 327a ff. AktG) mit einer Mehrheit von 95 % möglich sei.

Weiterführende Literatur:
Wilhelm/ Dreier, Beseitigung von Minderheitsbeteiligungen auch durch übertragende Auflösung einer AG? ZIP 2003, 1369
Roth, Die übertragende Auflösung nach Einführung des Squeeze-out, NZG 2003, 998-1005

Quelle: Posting von RaymondJames im Nachbarthread
 
aus der Diskussion: +++Primacom+++ Wahnsinn !!!!
Autor (Datum des Eintrages): lukim68  (19.04.04 14:53:46)
Beitrag: 147 von 185,209 (ID:12789993)
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