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Das FA Leipzig hat zuerst die vorgesehene Verl.zuweisung bestätigt, hat aber dann ohne gesetzl. Grundlage:rolleyes: auf Weisung des sächsischen Finanzministeriums sich von dieser Handhabung abgewandt und eine pauschaliernde Vereinfachungsregel (was auch immer das sein mag?) für die Verlustverteilung angewandt.

Die Folge wäre, dass Anleger die vor Ende September 2003 beigetreten sind teilweise höhere Verluste als 100% (bezogen auf die Kommanditeinlage) zugewiesen würden, während Anleger, die im 4 Quartal 2003 beigetreten sind nur rd. 40% erhielten.

Dies wurde von der Fondsgesellschaft als Willkür bewertet und wird so nicht hingenommen.

In Vorgesprächen mit der Finanzverwaltung wurde einer sog. Sprungklage zugestimmt (der Einspruch gegen den Feststellungsbescheid kann entfallen und sofort Klage eingereicht werden).
Desweiteren erhalten auch die im letzten Quartal 2003 beigetretenen Anleger zunächst die vorgesehenen prospektierten Verluste (also zusätzlich noch die restl. -60%) vorläufig anerkannt.

Endgültig Klarheit wird zwar erst das finanzgerichtliche Verfahren bringen, doch geht SachsenFonds davon aus, dass die Handhabung der Finanzverwaltung angesichts einer fehlenden Rechtgrundlage keine Zustimmung seitens der Gerichte finden kann.

Übrigens, so die weitere Mitteilung:
Auch das Finanzamt München III hat ohne Einschränkung dem FA Leipzig die steuerl. Ergebnisse bestätigt, insoweit wurde das steuerliche Konzept nicht in Zweifel gezogen....

Gruß und schönes WE
Bernd
 
aus der Diskussion: Sachsenfonds - Filmfonds
Autor (Datum des Eintrages): BaBernd  (23.04.04 14:24:03)
Beitrag: 4 von 46 (ID:12842524)
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