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Fonds-Käufer müssen ihre Kursgewinne aus Fondsanteilen, die weniger als 1 Jahr gehalten werden, in ihrer ESt -Erklärung voll versteuern.

Die Freigrenze für Gewinne aus privaten Spekulationsgeschäften beträgt 512,- Euro seit 2002.


Vorteil:
Kursverluste können in voller Höhe gegen nur noch zur Hälfte steuerpflichtige Kursgewinne
a) seit 2002 aus deutschen Aktien bzw.
b) seit 2001 aus ausländischen Aktien
verrechnet werden, d.h. 500 Euro Kursverluste aus Fonds können gegen 1.000 Euro Aktiengewinne aufgerechnet werden.

Die Veräußerung einer Fondsbeteiligung im Privatvermögen ist innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung der Anteile steuerpflichtig. Es bleibt dabei, dass auf die steuerpflichtigen Veräußerungsgewinne das Halbeinkünfteverfahren nicht anzuwenden ist. Auf die Ermittlung und Besteuerung eines Zwischengewinns wird jedoch künftig verzichtet.(ab 01.01.2004). Werden die Anteile an einem Fonds somit von einem Privatanleger länger als ein Jahr gehalten, sind die thesaurierten Gewinne des Geschäftsjahrs, in dem die Veräußerung oder Rückgabe der Anteile erfolgt, steuerfrei.
 
aus der Diskussion: Spekulationssteuer - wie jetzt?
Autor (Datum des Eintrages): dienstlich  (26.04.04 15:11:53)
Beitrag: 3 von 11 (ID:12878200)
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