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Hallo,

...wenn die Aufteilung nicht optimal war....

das bedeutet, dass die Bank dir Zinsabschlagsteuer abgezogen hat. Diesen Betrag kannst du dir natürlich über die Steuererklärung wieder holen (ganz oder teilweise - je nach Situation).

Aufteilung:
ich mache es immer am Jahrsanfang, indem ich überprüfe in wieweit welcher Freistellungsauftrag ausgeschöpft war bspw.
bei Bank A 50% bei Bank B 80% und bei Bank C 60% . Und dann paß ich alle Freistellungsaufträge so an, dass alle gleich belastet sind mit xx% (das macht natürlcih nur Sinn, wenn es im neuen Jahr ähnlich wie im Vorjahr läuft - wenn ich bei einer Bank grundlegende Änderungen habe, überschlage ich mit was dies in Vergangenheit bedeutet hätte, kenn dann die theoretischen Prozentzahlen und versuche wieder eine gleichemäßige Auslastung zu bekommen.)

Gruß
pit
 
aus der Diskussion: Höhe des Freistellungsauftrags - Faustformel?
Autor (Datum des Eintrages): pitthan  (26.04.04 15:51:15)
Beitrag: 2 von 4 (ID:12878639)
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