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Danke, Pit.

Also mit Faustformel ist nicht, oder?

Ausschlaggebend sind die Freistellungsaufträge zum 31.12. jedes Jahres, oder?

Gruß

analphabet
 
aus der Diskussion: Höhe des Freistellungsauftrags - Faustformel?
Autor (Datum des Eintrages): analphabet  (26.04.04 16:18:31)
Beitrag: 3 von 4 (ID:12879077)
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