Beachte aber unbedingt was dienstlich unter Verlustrücktrag bzw. -Vortrag bemerkt: realisierst Du nämlich einen Verlust - etwa aus einem Fonds-Verkauf - und hast Du diese Wertpapiere länger als ein Jahr gehalten, kannst Du diese Verluste dann nicht mehr gegen spätere Gewinne verrechnen |
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aus der Diskussion: | Spekulationssteuer - wie jetzt? |
Autor (Datum des Eintrages): | boersenblasen (26.04.04 18:03:01) |
Beitrag: | 6 von 11 (ID:12880223) |
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