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Beachte aber unbedingt was dienstlich unter Verlustrücktrag bzw. -Vortrag bemerkt: realisierst Du nämlich einen Verlust - etwa aus einem Fonds-Verkauf - und hast Du diese Wertpapiere länger als ein Jahr gehalten, kannst Du diese Verluste dann nicht mehr gegen spätere Gewinne verrechnen:(
 
aus der Diskussion: Spekulationssteuer - wie jetzt?
Autor (Datum des Eintrages): boersenblasen  (26.04.04 18:03:01)
Beitrag: 6 von 11 (ID:12880223)
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