#6 Qcom Die Problematik war mir bekannt, aber das noch auf die Reihe zu bringen war mir zuviel. Vielleicht gibt es hier - Experten im öffentlichen Dienst- und Steuerrecht sowie - Kenner von BAT und Tariflöhnen und - Steuerberater die über Einkommen von Selbständigen Bescheid wissen. Die können dann mal einen Beitrag zur Vergleichbarkeit der Bezüge leisten. Nicht zu vergessen dabei eventuelle Pensions- und Rentenansprüche, die sich aus den jeweiligen Dienstverhältnissen ergeben bzw. Altersrückstellungen die Selbständige aus ihren Bezügen machen müssen. |
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aus der Diskussion: | 108 Deutsche mit über 50.000 Euro Monatsgehalt |
Autor (Datum des Eintrages): | Erstausgabe (21.05.04 20:29:33) |
Beitrag: | 14 von 29 (ID:13197597) |
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