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#6 Qcom

Die Problematik war mir bekannt, aber das noch auf die Reihe zu bringen war mir zuviel.

Vielleicht gibt es hier

- Experten im öffentlichen Dienst- und Steuerrecht sowie

- Kenner von BAT und Tariflöhnen und

- Steuerberater die über Einkommen von Selbständigen Bescheid wissen.

Die können dann mal einen Beitrag zur Vergleichbarkeit der Bezüge leisten.

Nicht zu vergessen dabei eventuelle Pensions- und Rentenansprüche, die sich aus den jeweiligen Dienstverhältnissen ergeben bzw. Altersrückstellungen die Selbständige aus ihren Bezügen machen müssen.
 
aus der Diskussion: 108 Deutsche mit über 50.000 Euro Monatsgehalt
Autor (Datum des Eintrages): Erstausgabe  (21.05.04 20:29:33)
Beitrag: 14 von 29 (ID:13197597)
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