Erstmal Schadenersatz für das versaute Wochenende einklagen - Freundin völlig unbeweglich:O Und dann... Der Kauf war ja kein Haustürgeschäft und Deine Freundin geschäftsfähig, also alt genug und im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ergo keine Rückgabe Anders wäre es wenn sie zum Kauf gedrängt worden wäre so long Hugo |
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aus der Diskussion: | Rueckgabe/Wandlung |
Autor (Datum des Eintrages): | Hugo554 (25.05.04 13:37:43) |
Beitrag: | 9 von 11 (ID:13221537) |
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