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Erstmal Schadenersatz für das versaute Wochenende einklagen - Freundin völlig unbeweglich:eek::O:mad:

Und dann... Der Kauf war ja kein Haustürgeschäft und Deine Freundin geschäftsfähig, also alt genug und im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ergo keine Rückgabe:(

Anders wäre es wenn sie zum Kauf gedrängt worden wäre :kiss:

so long Hugo
 
aus der Diskussion: Rueckgabe/Wandlung
Autor (Datum des Eintrages): Hugo554  (25.05.04 13:37:43)
Beitrag: 9 von 11 (ID:13221537)
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